04 002 023). Die von der C.________ AG eingereichten Unterlagen zeigen sodann auf, dass die Leasinggeberin eine eingehende Überprüfung der Leasingnehmerin vornahm. Sie bestand nicht nur auf den üblichen Fahrzeugausweis mit Code-Eintrag 178 «Halterwechsel verboten» und holte eine Teledata-Auskunft ein, sondern bestellte auch einen Betreibungsregisterauszug der Q.________ GmbH und liess sich eine Jahresrechnung zustellen (pag. 04 001 021; pag. 14 004 050; pag. 14 004 067 ff.).