22 Vertreter der Leasingnehmerin. Als solcher hätte er die Pflicht gehabt, alle Angaben im Leasingvertrag (sowie das Fahrzeug anlässlich der angeblichen Übergabe) genauestens zu prüfen. Er hat damit zumindest in Kauf genommen, dass die diesbezüglichen Kilometerangaben in den Leasingdokumenten falsch waren. Der Nachweis, dass er um die falsche Angabe aber sicher gewusst hat, gelingt allerdings nicht. So wurde denn auch der Service am besagten Fahrzeug durch die L.________ AG erst nach besagtem Leasinggeschäft durchgeführt (pag. 04 002 023).