Auch betreffend die falsche Kilometerangabe stritt der Beschuldigte ab, etwas gewusst zu haben. Beim Beschuldigten handelt es sich um einen erfahrenen Geschäftsmann aus dem Autohandel. Die L.________ GmbH wurde bereits im Jahre 2003 im Handelsregister eingetragen (vgl. Zefix), die L.________ AG besteht weiterhin (vgl. Zefix) und der Beschuldigte ist gemäss eigenen Aussagen gelernter Carrosseriespengler (pag. 05 003 002 Z. 25 ff.). Es ist davon auszugehen, dass ein erfahrener Garagist bzw. Autohändler den Kilometerstand eines Fahrzeugs grundsätzlich überprüft.