535d wusste der Beschuldigte hier ohne weiteres, dass die Leasingnehmerin nicht in der Lage sein wird, die vereinbarten Leasingraten zu bezahlen. Trotzdem hat er als Vertreter der Leasingnehmerin gehandelt und die besagten Dokumente unterzeichnet bzw. besagtes Leasinggeschäft abgeschlossen. Den Akten und Ausführungen des Beschuldigten sind schliesslich auch keine Hinweise zu entnehmen, dass sich der Beschuldigte um die Bezahlung der vereinbarten Leasingraten bemüht bzw. sich diesbezüglich in der Verantwortung gesehen hätte (etwa pag. 18 1496 Z. 5 ff.). Auch betreffend die falsche Kilometerangabe stritt der Beschuldigte ab, etwas gewusst zu haben.