05 001 077 Z. 337 ff.). Merkwürdig mutet auch an, dass das besagte Fahrzeug laut MOFIS-Halterhistory ab dem 29. Juni 2012 für zwei Wochen auf die N.________ GmbH eingelöst war, obwohl der damalige Geschäftsführer M.________, laut eigenen Aussagen, wiederum nichts von einem Mercedes wusste bzw. die Q.________ GmbH nicht kannte (pag. 005 002 034). E.________ bestritt vehement, von der falschen Kilometerangabe im Leasingantrag (und entsprechend auch im Vertrag) gewusst zu haben. Dies kann jedoch nicht geglaubt werden. Einerseits ist E._______