_ AG ist von mir», pag. 05 001 073 Z 168 f.). Sodann gab er bezüglich des Ablaufs der Ereignisse weiter an, sie hätten den Mercedes relativ günstig gekauft und anschliessend an die Q.________ GmbH weiterverkauft, weil sie gewusst hätten, dass jemand die Gesellschaft mit Auto übernehmen wolle (pag. 05 001 070 Z. 79 ff.). E.________ gab anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung auch zu Protokoll, dass sich das Auto vor dem Leasing durch die Q.________ GmbH in seinem Eigentum befunden habe (pag. 18 965 Z. 643). Damit ist klar, dass die angebliche Lieferantin L.________ AG nie im Besitz des besagten Fahrzeugs war.