Er und sein Schwager hätten den Beschuldigten um einen Gefallen gebeten, «er solle noch ein Fahrzeug für uns Leasen und dieses Leasing für uns unterschreiben». Der Beschuldigte habe das Leasing demnach auf seine Veranlassung hin über die Q.________ GmbH gemacht (pag 05 001 020 Z. 461 f.; pag. 05 001 021 Z. 488 ff.). Die Unterzeichnung des Übernahmeprotokolls bestritt er allerdings noch (pag. 05 001 021 Z. 518 f.). Im Rahmen der Einvernahme bei der Staatsanwaltschaft gab E.________ dann zu, dass er für die L.________ AG als Lieferantin unterzeichnet habe («Das ist die Unterschrift von A.________ für die Q.________ GmbH und die Unterschrift für die L.________ AG ist von mir», pag.