18 Leasingantrag stehende Kilometerzahl zu tief sei und er habe gewusst, dass E.________ nach Art eines Berufs zum Nachteil von Leasinggesellschaften handle. Für weitere Ausführungen hierzu wird auf die Urteilsbegründung der Vorinstanz verwiesen (S. 62 ff. und 101 der erstinstanzlichen Urteilsbegründung; pag. 18 1279 ff.; pag. 18 1318).