13. Mercedes S 320 CDI (Ausgangslage) 13.1 Anklageschrift Dem Beschuldigten wird der Sachverhalt gemäss den Ziff. 2.1.3 und 2.2.3 der Anklageschrift vorgeworfen (pag. 18 028 ff.; pag. 18 032). 13.2 Beweisergebnis der Vorinstanz Die Vorinstanz erachtete es als erstellt, dass der Beschuldigte der C.________ AG vorspiegelte, die Q.________ GmbH sei Leasingnehmerin und die L.________ AG sei Lieferantin des Mercedes S 320 CDI, obwohl dies nicht der Wahrheit entsprochen habe. Der Beschuldigte habe weiter in Kauf genommen, dass die auf dem