Zu diesem Zeitpunkt war die N.________ GmbH zwar gerichtlich aufgelöst worden, dem Handelsregister war jedoch (noch) kein entsprechender Hinweis zu entnehmen. Sofern dem Beschuldigten auch im Zusammenhang mit dem BMW 535d vorgeworfen wird, er habe gemeinsam mit E.________ auf dem Leasingantrag, dem Leasingvertag und dem Übergabeprotokoll die Unterschrift von M.________ gefälscht, ist auf die Ziff. 11.3 (S. 14 f.) hiervor zu verweisen.