am Ende von besagtem Geschäft profitiert hat bzw. der Beschuldigte ihm den von der H.________ AG erhaltenen Kaufpreis in Höhe von 36‘000.00 weitergegeben und selber «lediglich» die von der Leasinggesellschaft ausgerichtete Provision in Höhe von CHF 200.00 bis CHF 300.00 behalten hat. Betreffend die Rolle des Beschuldigten kann – übereinstimmend mit der Vorinstanz – davon ausgegangen werden, dass dieser mit seiner L.________ AG wiederum als Lieferantin auftrat, was von ihm denn auch nicht bestritten wird. Im Rahmen dieser Rolle hat er den angeblichen Erhalt der ersten Leasingrate sowie die Übergabe des Fahrzeugs – welches unbestrittenermassen nie in seinem Besitz