__ AG, dann auf die N.________ AG und später auf die ab November 2012 formell dem Schwager von E.________ gehörende T.________ GmbH. Hinzu kommt schliesslich, dass E.________ auch dabei war, als U.________ beim Versuch, das Fahrzeug einzulösen, beim SVSA angehalten wurde (pag. 08 002 016 f.). Die Aussagen von E.________, wonach er nicht wisse, wer dieses Auto benutzt habe, sind nach dem Gesagten nicht zu glauben (pag. 05 001 017 Z. 299 f.). Es ist daher davon auszugehen, dass E.________ auch betreffend das Fahrzeug BMW 535d die «Fäden in der Hand» hatte.