12. Erwägungen der Kammer 12.1 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschuldigte sowohl den Leasingantrag als auch das Übergabeprotokoll namens der L.________ AG unterzeichnete und mittels Unterschrift und Stempel («ab Original kopiert») auf einer Ausweiskopie von M.________ bzw. im Übergabeprotokoll gegenüber der H.________ AG bestätigte, den Ausweis ab Original kopiert und die erste Leasingrate erhalten zu haben. Unbestritten ist weiter, dass sich das besagte Fahrzeug nie im Besitz der L.________ AG befand und demnach nicht von ihr als Lieferantin an die N._____