Z. 365 ff.) bzw. der Beschuldigte mittels L.________ AG «lediglich» als Lieferantin auftrat und die Übergabe eines sich nicht in seinem Besitz befindlichen Fahrzeugs, den Erhalt der ersten Leasingrate sowie anlässlich der «Übergabe» die Anwesenheit von M.________ (mit Ausweisoriginal) für die Leasingnehmerin bestätigte.