05 004 008 Z. 273 f.). E.________ war es denn auch, der im Besitz einer Ausweiskopie von M.________ war (pag. 05 002 003) und letztlich von besagtem Geschäft profitierte (pag. 05 003 014 Z. 164 f.; pag. 05 004 008 Z. 268 f.). Es ist daher – in dubio pro reo – davon auszugehen, dass der