_, wonach er das besagte Fahrzeug von E.________ gekauft habe. Der Beschuldigte gab sodann auch zu, den Stempel «ab ORIGINAL kopiert» angebracht zu haben, obwohl der Vertreter der Leasingnehmerin, M.________, nicht anwesend gewesen war (pag. 05 003 012 Z. 64) bzw. er diesen nicht sicher identifiziert hatte («Ich vermute, dass es M.________ sein könnte», «Sie kamen zu viert und sahen daher gleich aus. Ich kann daher nicht sagen ob einer von diesen wirklich M.________ war», pag. 005 004 009 Z. 285 ff.; «Wie gesagt, sie waren zu viert, sie waren Cousins oder Brüder, und er sah ca. so aus. Aber 100% kann ich es nicht bestätigen», pag. 18 934 Z. 248 f.). Während der Beschuldigte im Rahmen