Nachdem die L.________ AG bestätigte, dass der Wagen von ihr als Lieferantin an die Leasingnehmerin übergegangen sei, überwies die G.________ AG der Lieferantin am 6. Juni 2012 insgesamt CHF 50‘500.00 (pag. 14 006 039 f.). Der Wagen wurde nur kurze Zeit später (am 12. Juli 2012) auf die Q.________ GmbH, danach auf P.________ und später auf einen O.________ eingelöst (pag. 07 007 019 ff.). Der letzte Besitzer schloss dann wiederum einen Leasingvertrag ab, bei welchem die L.________ AG als Lieferantin auftrat (pag. 04 020 043).