Als Lieferantin des Audi A5 trat die L.________ AG auf, wobei der Beschuldigte für diese unbestrittenermassen unterzeichnete und mittels Stempel bzw. Unterschrift auch im Rahmen des Übergabeprotokolls bestätigte, den Ausweis von M.________ ab Original kopiert zu haben. Im Rahmen des zwischen der N.________ GmbH und der G.________ AG abgeschlossenen Leasingvertrags wurde eine erste Leasingrate von CHF 5‘000.00 und 47 weitere Raten à je CHF 850.00 vereinbart (pag. 04 020 013). Nachdem die L.________ AG bestätigte, dass der Wagen von ihr als Lieferantin an die Leasingnehmerin übergegangen sei, überwies die G._____