_ GmbH und der G.________ AG ein Leasingvertrag über das entsprechende Fahrzeug abgeschlossen. Als Leasingnehmerin unterzeichnete dabei die N.________ GmbH, wobei der vorliegende Bericht des kriminaltechnischen Dienstes ergab, dass der Geschäftsführer besagter GmbH, M.________, die Anträge bzw. den Vertrag nicht selber unterzeichnete. Dies deckt sich denn auch mit seinen Aussagen, wonach er mit besagtem Vertrag bzw. Fahrzeug nichts zu tun habe (pag. 05 002 003). Als Lieferantin des Audi A5 trat die L.____