18 1260 ff.; pag. 18 1318). 10. Erwägungen der Kammer 10.1 Unbestrittener / bestrittener Sachverhalt Vorliegend ist unbestritten, dass der Beschuldigte sowohl den Leasingantrag als auch das Übergabeprotokoll namens der L.________ AG unterzeichnete und mittels Unterschrift und Stempel («ab Original kopiert») auf einer Ausweiskopie von M.________ bzw. im Übergabeprotokoll gegenüber der G.________ AG bestätigte, den Ausweis ab Original kopiert und die erste Leasingrate erhalten zu haben.