Das Verfahren SK 2019 172 wurde mit Beschluss vom 28. Februar 2020 als durch Rückzug der Berufung erledigt abgeschrieben. Das Urteil des kantonalen Wirtschaftsstrafgerichts vom 19. Februar 2019 wurde – soweit E.________ betreffend – rechtskräftig. Hiervon ausgenommen wurden die Ziff. VII. 2-5 bezüglich solidarischer Haftbarkeit. Die Berufungsverhandlung vor der 1. Strafkammer fand am 27. und 28. Februar 2020 statt (pag. 18 489 ff.). 4. Oberinstanzliche Beweisergänzungen Im Hinblick auf die Berufungsverhandlung wurde betreffend den Beschuldigten von Amtes wegen ein aktueller Strafregisterauszug (pag. 18 1450) und ein aktueller