4. Die auf Herrn A.________ entfallenden Kosten für das erstinstanzliche Verfahren sowie für das Rechtsmittelverfahren seien dem Kanton Bern aufzuerlegen. 5. Herrn A.________ sei für die im erstinstanzlichen Verfahren entstandenen Verteidigungskosten eine Entschädigung in der Höhe von CHF 25‘398.55 auszurichten. 6. Herrn A.________ sei für die im Rechtsmittelverfahren entstandenen Verteidigungskosten eine Entschädigung gemäss eingereichter Kostennote auszurichten. 7. Die Zivilklage sei abzuweisen (Art. 126 Abs. 1 lit. b StPO).