4. E.________, vgt., und A.________, vgt., werden in Anwendung von Art. 41 und 50 Abs. 1 OR sowie Art. 126 StPO unter solidarischer Haftbarkeit verurteilt, der C.________ AG (Privatklägerin 4), vgt., CHF 56‘079.10 zu bezahlen. Soweit weitergehend wird die Klage abgewiesen. 5. Für die Beurteilung der Zivilklagen werden keine Verfahrenskosten ausgeschieden. VIII. Weiter wird verfügt: 1. Sämtliche beschlagnahmten und sich bei den Akten befindenden Unterlagen verbleiben als Beweismittel bei den Akten.