Der Kanton Bern entschädigt Rechtsanwalt J.________ für die amtliche Verteidigung von E.________, vgt., mit CHF 22‘412.59. E.________, vgt., hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung für Rechtsanwalt J.________ von CHF 22‘412.59 zurückzuzahlen und Rechtsanwalt J.________ die Differenz von CHF 4'680.49 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es seine wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO).