V. verurteilt: 1. Zu einer Geldstrafe von 228 Tagessätzen zu CHF 120.00, ausmachend total CHF 27‘360.00, als Zusatzstrafe zum Strafbefehl der Staatsanwaltschaft des Kantons Bern, Region Oberland, vom 20.04.2016. Der Vollzug der Geldstrafe wird aufgeschoben und die Probezeit auf 2 Jahre festgesetzt. 4 2. Zur Bezahlung der anteilsmässigen auf ihn entfallenden Verfahrenskosten, ausmachend CHF 6‘370.00. Die auf A.________, vgt., entfallenden Verfahrenskosten setzen sich zusammen aus: