den Kosten für das Führen der Anklage vor Gericht durch die Staatsanwaltschaft: Gebühr (insgesamt CHF 2‘500.00) CHF 1‘875.00 Total ausmachend CHF 54‘650.20 Wird keine schriftliche Begründung verlangt, reduziert sich die Gebühr um CHF 1‘000.00. Die reduzierten Verfahrenskosten betragen somit CHF 53‘650.20. IV. A.________, vgt., wird schuldig erklärt: 1. des Betrugs, begangen im Juli 2012 in Wichtrach und anderswo gemeinsam mit E.________, vgt., zum Nachteil der C.________ AG im Deliktsbetrag von CHF 53‘900.00 (Ziff. 2.1.3 AS);