_; nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zusammen mit Rechtskraftbescheinigung oder Hinweis, dass Beschwerde erhoben wurde; nur Dispositiv) Bern, 16. März 2020 Im Namen der 2. Strafkammer (Ausfertigung: 19. März 2020) Der Präsident i.V.: Oberrichter Schmid i.V. Oberrichter Aebi Der Gerichtsschreiber: Müller