Fürsprecher D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - dem Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern, Abteilung Administrative Verkehrssicherheit (nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv, nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist bzw. nach Entscheid der Rechtsmittelbehörde) - Einwohnerdienste, Migration und Fremdenpolizei der Stadt Bern (i.S. A.________; nach Ablauf der Rechtsmittelfrist zusammen mit Rechtskraftbescheinigung oder Hinweis, dass Beschwerde erhoben wurde;