1. Dem für die Führung von AFIS zuständigen Dienst wird die Zustimmung zur Löschung der bei A.________ erhobenen biometrisch erkennungsdienstlichen Daten nach Ablauf der gesetzlichen Frist erteilt (Art. 17 Abs. 1 Bst. f i.V.m. Art. 19 Abs. 1 der Verordnung über die Bearbeitung biometrischer erkennungsdienstlicher Daten). V.