Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ im oberinstanzlichen Verfahren mit CHF 3‘206.25. C.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 24 IV.