Der Kanton Bern entschädigt Fürsprecher D.________ für die amtliche Verteidigung von C.________ im erstinstanzlichen Verfahren mit CHF 6‘737.60. C.________ hat dem Kanton Bern die ausgerichtete amtliche Entschädigung zurückzuzahlen und Fürsprecher D.________ die Differenz von CHF 1‘607.25 zwischen der amtlichen Entschädigung und dem vollen Honorar zu erstatten, sobald es ihre wirtschaftlichen Verhältnisse erlauben (Art. 135 Abs. 4 StPO). 4. Die amtliche Entschädigung für die amtliche Verteidigung von C.________ durch Fürsprecher D.________ wird für das oberinstanzliche Verfahren wie folgt bestimmt: