1. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Februar 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als C.________ schuldig erklärt wurde der falschen Anschuldigung, der Begünstigung und des Überlassens eines Personenwagens an einen Lenker ohne Berechtigung. 2. C.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche und in Anwendung der Artikel 34, 47, 49 Abs. 1 und 2, 303 Ziff. 1 und 2, 305 Abs. 1 StGB, 95 Abs. 1 Bst. e i.V.m. 10 Abs. 2 SVG, 426 ff. StPO verurteilt: