1. Es wird festgestellt, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 27. Februar 2019 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der falschen Anschuldigung, des Führens eines Personenwagens ohne Berechtigung und der Vereitelung von Massnahmen zur Feststellung der Fahrunfähigkeit. 2. A.________ wird gestützt auf die rechtskräftigen Schuldsprüche und in Anwendung der Artikel 34, 47, 49 Abs. 1 und 2, 303 Ziff. 1 und 2 StGB, 91a Abs. 1 i.V.m. 55 Abs. 3 Bst. b sowie 95 Abs. 1 Bst. b i.V.m. 10 Abs. 2 SVG, 426 ff. StPO verurteilt: