Im ADMAS-Register hat sie einen Eintrag (Verwarnung vom 16. November 2017 [pag. 724]). Des Weiteren wurde die Beschuldigte nach dem heute zu beurteilenden Vorfall noch dreimal straffällig, und zwar wiederum wegen SVG- Widerhandlungen und wegen eines Betrugs. Dies muss sich klar straferhöhend auswirken. Die Vorinstanz nahm hierfür eine Straferhöhung um etwas mehr als die Hälfte vor. Auch bei der Beschuldigten ist jetzt aber zu berücksichtigen, dass sie sich seit der letzten Verurteilung im Dezember 2017 nichts mehr hat zu Schulden kommen lassen.