Er hat zudem sechs Einträge im ADMAS-Register (Entzug des Führerausweises, Sperrfrist, Entzug + Verkehrspsychologe) (pag. 714 f.). Da er sich offensichtlich konsequent nicht an das Fahrverbot hielt und sich auch durch dieses Verfahren nicht abschrecken liess, wieder hinter das Steuer zu sitzen – und zwar nur gut ein halbes Jahr nach dem Unfall –, ist seine Strafe deutlich zu erhöhen. Gemäss Rechtsprechung und Lehre können Vorstrafen, insbesondere einschlägige, bedeutend straferhöhend berücksichtigt werden (vgl. etwa Urteil des Bundesgerichts 6B_963/2017 vom 15. Februar 2018 E. 1.4.2 und 3.2).