13.2.3 Täterkomponente Der Beschuldigte hat sechs Vorstrafen wegen SVG-Widerhandlungen (mehrfaches Fahren in fahrunfähigem Zustand [qualifizierte Blutalkoholkonzentration], grobe Verkehrsregelverletzung, mehrfaches Fahren ohne Führerausweis oder trotz Entzugs, Entwendung eines Motorfahrzeugs zum Gebrauch, missbräuchliche Verwendung von Ausweisen und/oder Kontrollschildern), Drohung und Beschimpfungen (pag. 711 ff.). Er hat zudem sechs Einträge im ADMAS-Register (Entzug des Führerausweises, Sperrfrist, Entzug + Verkehrspsychologe) (pag.