Im Urteil SK 17 427 vom 6. September 2018 wurde der dortige Beschuldigte wegen Irreführung der Rechtspflege schuldig erklärt. Die Falschbezichtigung löste einen erheblichen behördlichen Aufwand aus und der Beschuldigte ging recht dreist vor. Die Einsatzstrafe wurde auf 80 Tagessätze Geldstrafe festgelegt. Auch im Lichte dieser Ausführungen sind die hier auszusprechenden 120 Strafeinheiten als verschuldensangemessen zu betrachten.