13.1.4 Vergleichbare Fälle Die von der Generalstaatsanwaltschaft vorgebrachten Urteile sind als Referenzwerte durchaus vergleichbar: Im Urteil SK 17 44 vom 4. Juli 2017 bezichtigte der dortige Beschuldigte A. in einer polizeilichen Einvernahme eine falsche Person als Lenker eines Personenwagens, wobei es um eine einfache Verkehrsregelverletzung durch Überschreiten der zulässigen Höchstgeschwindigkeit innerorts um 19 km/h ging. Der fälschlicherweise beschuldigte E. wurde in Deutschland nicht weiter behelligt, weil die Polizei das Rechtshilfeersuchen ohne Befragung von E. beantworten konnte.