Sie wussten genau, dass E.________ das Fahrzeug nicht gelenkt hatte. Sie wussten ebenfalls, dass der Beschuldigte mit einer schärferen Bestrafung zu rechnen hätte, da über ihn eine Ausweissperre verfügt worden ist, er somit keinen Personenwagen mehr lenken durfte und bereits einen getrübten automobilistischen Leumund hatte. Sie haben sich vor diesem Hintergrund auch nicht davor gescheut, die staatlichen Organe zu missbrauchen und mutwillig unnötige Amtshandlungen zu veranlassen. Es ging ihnen also nicht bloss darum, je-