Eine Verletzung des Doppelverwertungsverbots liegt nicht vor. Ebenfalls kann der Verteidigung nicht gefolgt werden, wenn sie ausführt, die Untersuchung gegen E.________ habe rasch eingestellt werden können: Die Staatsanwaltschaft eröffnete das Verfahren gegen ihn am 30. Juli 2015 und stellte es – auch wenn dies noch während des Vorverfahrens war – erst am 8. März 2018 wieder ein (pag. 597).