Er sei zum Unfallzeitpunkt nicht in der Schweiz gewesen. Auf die Frage hin, ob er bereit wäre, sich fotografieren zu lassen, meinte er, es wäre besser, wenn die Polizei die Beschuldigte nach einem Foto ihres Bruders (E.________) fragen würde (pag. 222 Z. 99 f.). Darüber hinaus ist zu berücksichtigen, dass die Falschbezichtigung einen erheblichen behördlichen Aufwand auslöste, der nicht neutral gewichtet werden kann, wie der Verteidiger des Beschuldigten verlangt. So mussten insbesondere umfangreiche Beweismassnahmen durchgeführt werden. Die zahlreichen Einvernahmen (pag.