Ihm ist also eine gewisse Zeit lang die Weiterreise in Freiheit verunmöglicht worden, was eine beträchtliche Einbusse seiner Rechtsgüter zur Folge hatte. Die beiden Beschuldigten formulierten die Anschuldigung des Weiteren nicht als blossen Verdacht, sondern bezichtigten E.________ direkt, der Unfallverursacher zu sein (pag. 201 Z. 28-33 und pag. 221 Z. 33), was verwerflich ist. Um das Ganze plausibel zu machen, brachte die Beschuldigte eine erfundene Geschichte vor, wonach ihr Cousin (E.________) eine Woche bei ihr in den Ferien gewesen sei und das Fahrzeug die gesamte Woche durch gebraucht habe.