Gestützt auf ihre Aussagen ist gegen E.________ eine Untersuchung eröffnet (pag. 1) und ist er im RIPOL zur Aufenthaltsnachforschung ausgeschrieben worden (pag. 6 ff.). Er ist sodann anfangs April 2017 im Kanton Zürich (pag. 16) und am 11. Juli 2017 an der Grenze in St. Margrethen (vgl. pag. 22) angehalten und später in Bern einvernommen (pag. 207 ff.) worden. Am 7. April 2017 wurde er gar polizeilich für weitere Abklärungen zum Verkehrsstützpunkt Winterthur begleitet. Ihm ist also eine gewisse Zeit lang die Weiterreise in Freiheit verunmöglicht worden, was eine beträchtliche Einbusse seiner Rechtsgüter zur Folge hatte.