14 den. Er sei bestrebt, nach Ablauf der fünfjährigen Sperrfrist den Führerausweis für Motorfahrzeuge wieder zu erlangen. Vor diesem Hintergrund könne nicht von einer ungünstigen Prognose ausgegangen werden. Der bedingte Strafvollzug sei ihm zu gewähren, unter Ansetzung einer Probezeit von drei Jahren. Die Höhe des Tagessatzes sei auf CHF 30.00 festzusetzen.