12.6 Ad Konkretes Strafmass / Zusatzstrafe, Bedingter Vollzug, Höhe der Geldstrafe Da die berechnete Strafe als Zusatzstrafe auszusprechen sei, sei die Grundstrafe von 40 Strafeinheiten abzuziehen. Folglich ergebe sich beim Beschuldigten eine Geldstrafe von 84 Tagessätzen. Lediglich aufgrund der teilweise einschlägigen Vorstrafen könne bei ihm nicht von einer ungünstigen Prognose ausgegangen wer-