Der Fokus habe sich danach auf die Beschuldigten gerichtet. Auch wenn das Beschleunigungsgebot nicht verletzt sein möge, sei die übermässig lange Verfahrensdauer von mehreren Jahren zugunsten des Beschuldigten leicht strafmindernd mit einer Reduktion von 5 Strafeinheiten zu berücksichtigen, was zu einer Strafe von 124 Strafeinheiten führe.