12.4 Ad Bildung Zusatzstrafe Der Beschuldigte sei mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 4. Februar 2016 wegen Führens eines Personenwagens trotz Entzugs des Führerausweises schuldig erklärt und zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen verurteilt worden. Es sei somit eine Zusatzstrafe zur rechtskräftigen Grundstrafe gemäss Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt auszusprechen. Die Verteidigung könne sich den Ausführungen der Vorinstanz anschliessen, womit 15 Strafeinheiten dazukämen, was zu einer Strafe von 69 Strafeinheiten führe.