Die falsche Anschuldigung gelte als schwerste Tat. Da die falsche Anschuldigung als neues Delikt im Vergleich zum Führen eines Personenwagens ohne Berechtigung gemäss Ersturteil vom 4. Februar 2016 die schwerere Straftat sei, habe die Bemessung der Strafe für die falsche Anschuldigung als Einsatzstrafe nach den üblichen Kriterien zu erfolgen.