12. Vorbringen Rechtsanwalt B.________ für den Beschuldigten 12.1 Generelles Die Verteidigung macht geltend, für die Bildung einer Zusatzstrafe sei zu berücksichtigen, dass der Beschuldigte mit Strafbefehl der Staatsanwaltschaft Basel-Stadt vom 4. Februar 2016 wegen Führens eines Motorfahrzeugs trotz Verweigerung sowie wegen Entzugs oder Aberkennung des Ausweises zu einer Geldstrafe von 40 Tagessätzen zu CHF 70.00 verurteilt worden sei. Die neu zu beurteilenden Delikte seien vor dem erwähnten Ersturteil begangen.