11 straferhöhend auswirken. Die Vorinstanz habe eine Straferhöhung um etwas mehr als die Hälfte vorgenommen. Auch bei ihr sei aber zu berücksichtigen, dass sie sich seit der letzten Verurteilung im Dezember 2017 nichts mehr habe zu schulden kommen lassen. Ihre Strafe sei aufgrund der Vorstrafen und der Delinquenz während laufendem Verfahren trotzdem um ca. 40 % zu erhöhen. Damit resultiere eine Strafe von 215 Strafeinheiten. Die so berechnete Strafe sei als Zusatzstrafe auszusprechen.